Reisebedingungen
Protectours
Mathias Körner
August-Bebel-Str. 67
04275 Leipzig
Bitte beachten Sie, das nicht alle aufgeführten Reisen von
Protectours, sondern z.B. von einem unserer Partner in der Outdoor
Connection durchgeführt werden. In diesem Fall sind wir lediglich
als Vermittler tätig und es gelten die Reisebedingungen des
Veranstalters, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Den jeweiligen Veranstalter können Sie vorab erfragen oder
Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen.
Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen
haben, eine Reise Protectours zu buchen. Wir möchten Ihnen
einen rundum gelungenen Urlaub ermöglichen. Hierzu gehören
jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend
gemäß der Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes dargelegt
sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen vor Abschluss
des Reisevertrags sorgfältig zu lesen.
1.0 Abschluss des
Reisevertrages / Reisevermittlervertrages
1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen
abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch
Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Bei Vertragsabschluß oder unverzüglich
danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung
aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige
Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
1.2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche
sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche
sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
1.3 An Ihre Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden.
Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.
Kurzfristige Buchungen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die
Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluß.
1.4 Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche
Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche
Reiseanmeldung (die Sie uns bitte unverzüglich unterschrieben
zurückleiten) und unsere Reisebestätigung geschlossen
wird. Senden Sie die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb
einer Frist von 7 Tagen zurück, so können wir von der
Reservierung Abstand nehmen, sofern Sie es nach Aufforderung wiederum
unterlassen, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede
bleiben unberührt. Für Buchungen mittels Bildschirmtext
gilt das entsprechende.
1.5 Weicht unsere Reisebestätigung von
Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung
ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
1.6 Ausdrücklich im Prospekt oder in den
Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen
unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung
ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem
Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften
fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die
Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen
selbst.
2.0 Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluß erhalten Sie mit
der Reisebestätigung den Sicherungsscheines im Sinne des
§ 651 k BGB. Mit einer nachfolgenden Anzahlung von 10% des
Reisepreises beginnt die Gültigkeit der Reisebestätigung.
2.2 Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn,
Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen
spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2
Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung
des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im
Sinne des § 651 k BGB.
2.4 Die Verpflichtung zur Aushändigung
eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt
und der Reisepreis 150,-€ nicht übersteigt. Der volle
Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein
verlangt werden.
3.0 Leistungen und
Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart
sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie
den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben
sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung
selbstverständlich informiert werden. .
4.0 Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine solche zulässige Änderung
werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund
erklären.
5.0 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen,
empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben
wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert.
Bis 30. Tag vor Reisebeginn 10%
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 60%
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100%
5.2 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem
Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlicher
geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale.
5.3 Um den Schaden eines Rücktritts so
gering wie möglich zu halten, empfehlen wir dringend eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
5.4 Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen
vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können
wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen.
Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 30,-€ bis 30
Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser
Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig sind.
5.5 Sie können sich bis zum Reisebeginn
durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen
Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, letztere regelmäßig pauschaliert und ohne
weiteren Nachweis auf 30,-€.
6.0 Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
6.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um
eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7.0 Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Stört ein Reisender trotz Abmahnung
des Veranstalters/Reiseleiters nachhaltig weiter, so das seine
weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die
Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Reisevertrag
fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reisende sich
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die
sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, wenn
er sich nicht an sachlich begründete Hinweise halt, die Teilnahmevoraussetzungen
nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung
aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit
nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Reisepreis
weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
aus einer weiteren Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche
im übrigen bleiben unberührt.
7.2 Sollte die im Katalog oder in der Reisebeschreibung
angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, können
wir bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
Wir werden Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis
setzen. In diesem Fall erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag
unverzüglich zurück oder Sie können ohne Mehrkosten
auf eine andere unserer Reisen umbuchen.
8.0 Kündigung
infolge höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie
den Vertrag kundigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können
wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur
Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit
umfasst, Sie zurückzubeordern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9.0 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Katalog angegebenen
Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluß eine
Änderung der Prospektangaben erklärt wurde) sowie die
ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen.
9.2 Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis
für Schaden, die nicht Körperschaften sind, beschrankt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, odersoweit wir als Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist,
so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden
hierauf berufen.
9.4 Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten
Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.
9.5 Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters
bei Personenschäden bis zu 75.000 € je Reise und Reisenden;
die Haftungsgrenze bei Sachschaden beträgt analog 4.000 €.
Liegt der Reisepreis über 1.333 €, ist die Haftung auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
9.6 Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse
den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-,
Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung.
10.0 Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die
Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen,
das wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht
ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung
einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist,
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie von Interesse waren.
10.4 Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben,
der zu einem erheblichen Mangel der Reise geführt hat, können
Sie Schadensersatz verlangen.
11.0 Mitwirkungspflicht
11.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten.
11.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
12.0 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche
geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden sind.
12.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren
nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
in drei Jahren.
13.0 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir stehen dafür ein, Sie über
die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie
Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Sie sind für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt
sind.
Veranstalter Protectours
Mathias Körner, August-Bebel-Str. 67, 04275 Leipzig
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